Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Rhein Rohr Pflegedienst GmbH 

Stand: April 2025 

  1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Pflege-, Betreuungs- und Beratungsleistungen der Rhein Rohr Pflegedienst GmbH mit Sitz in Essen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

  1. Leistungen

Die Rhein Rohr Pflegedienst GmbH bietet folgende Leistungen an: 

  • Grundpflege gemäß SGB XI, 
  • Behandlungspflege gemäß SGB V, 
  • Hilfe im Haushalt und Alltag, 
  • Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI, 
  • Anleitung pflegender Angehöriger, 
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI, 
  • Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung von Pflegegraden, 
  • Hausbesuche und Unterstützung im Notfall. 

Art und Umfang der Leistungen werden individuell im Pflegevertrag vereinbart. 

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Rhein Rohr Pflegedienst GmbH kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Pflegevertrages zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

  1. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen sowie nach der jeweils gültigen Preisliste. 

Private Zusatzleistungen, die nicht von den Kostenträgern übernommen werden, sind gesondert zu vergüten und werden vertraglich vereinbart. 

  1. Abrechnung

Sofern eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder andere Kostenträger vorliegt, erfolgt die Abrechnung direkt mit diesen. 

Besteht keine vollständige Kostendeckung, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Differenz. Eventuelle Zuzahlungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen, insbesondere im Gesundheitszustand oder Pflegegrad, unverzüglich mitzuteilen. 

  1. Hausbesuche

Die Rhein Rohr Pflegedienst GmbH erbringt Pflege- und Betreuungsleistungen grundsätzlich im Rahmen von Hausbesuchen. 

Der Kunde hat für einen ungehinderten Zugang zur Wohnung sowie für angemessene Arbeitsbedingungen Sorge zu tragen. 

Zusätzliche, nicht regulär vereinbarte Hausbesuche sind möglich und werden separat vergütet. 

7a. Hausbesuche an Wochenenden 

Nach vorheriger individueller Absprache sind Hausbesuche auch an Wochenenden möglich. Für Einsätze an Samstagen, Sonn- und Feiertagen können Zuschläge erhoben werden, die dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. 

  1. Notfälle und Erreichbarkeit

Die Rhein Rohr Pflegedienst GmbH ist für ihre Kunden im Notfall jederzeit telefonisch erreichbar. 

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sie in akuten Situationen schnellstmöglich Hilfsmaßnahmen einleiten. 

Ein sofortiger persönlicher Einsatz kann nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten erfolgen. Bei Bedarf wird zusätzlich der Rettungsdienst informiert. 

  1. Schriftliche Bestätigung bei Privatzahlern

Privatzahler verpflichten sich, die erbrachten Leistungen regelmäßig schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt durch eine Gegenzeichnung auf den Leistungsnachweisen, die wöchentlich oder monatlich erstellt werden. 

  1. Verhinderung und Ausfall

Fällt ein Pflegeeinsatz aufgrund Krankheit des Kunden, Krankenhausaufenthalts oder anderer Umstände aus, verpflichtet sich der Kunde, dies der Rhein Rohr Pflegedienst GmbH umgehend mitzuteilen. 

Im Falle eines Ausfalls auf Seiten des Pflegedienstes wird dieser sich um eine zeitnahe Ersatzleistung bemühen. 

  1. Haftung

Die Rhein Rohr Pflegedienst GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. 

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Pflegevertrages sowie im Rahmen gesetzlicher Pflichten erhoben, verarbeitet und genutzt. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung. 

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Essen, soweit gesetzlich zulässig. 

Rhein Rohr Pflegedienst GmbH 

Essen, im April 2025 

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